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Autor | Thema:Erst Strafmaß, dann Rechtspsychiatrie | 524 Aufrufe |
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Nyheter
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11098 BeiträgeErst Strafmaß, dann Rechtspsychiatrie
Tuesday, 3. April 2012 um 18:46 Uhr
Rechtspsychiatrische Betreuung soll als eigenständiges Strafmaß abgeschafft werden. Dies ist eines der Hauptanliegen des von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachtens. Personen mit psychischer Störung sollen demnach als zurechnungsfähig erklärt und zu Haftstrafen verurteilt werden können.
Quelle: Radio Schweden - Alles was in Schweden wichtig ist
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